Fragen zum Thema Versicherungen

Sie sind weder durch Ihre Vermittlungsstelle noch durch die Schule in irgendeiner Weise versichert. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, Ihren Versicherungsschutz vor Kursbeginn zu überprüfen und falls nötig anzupassen. In der Folge finden Sie einige Hinweise zu den wichtigs- ten Versicherungsfragen.

AHV / IV / EO
Aus diesem komplexen Problemkreis wollen wir nur auf zwei Besonderheiten hinweisen:

Allfällige Rentenkürzungen
Wer sich während mehreren Monaten im Ausland aufhält und in dieser Zeit keine AHV/IV/EO-Beiträge bezahlt, muss mit allfälligen Rentenkürzungen rechnen. Diese können durch den Beitritt zur freiwilligen Versicherung, d.h. ein Fortfahren der Prämienzahlungen, verhindert werden. Falls Sie der freiwilligen Versicherung nicht beitreten, können Sie bei einer allfälligen Invalidität anlässlich Ihres Auslandaufenthalts keine IV-Leistungen beanspruchen.

Informationsblätter/Informationsstellen
Zum Thema der Rentenkürzungen gibt es spezielle Merkblätter, die bei den Gemeindezweigstellen der kantonalen Ausgleichskassen zu beziehen sind. Die Gemeindezweigstellen geben Ihnen Auskunft über Ihre persönlichen Versicherungsverhältnisse.

Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Das Gesetz – gültig seit 01.01.84 – versichert Arbeitnehmer (und freiwillig Arbeitgeber) gegen Berufs- und Nicht-Berufsunfälle sowie gegen Berufskrankheiten. Leistungen: Todes-/Invaliditätsfall (Rente), Taggeld 80 % ab 3. Tag, Heilungskosten für ärztliche Behandlung und Spitalaufenthalte (allg. Abteilung).

Es besteht aber die Möglichkeit, die Versicherung für Nicht-Berufsunfälle weiterzuführen, gleiche Deckung wie beim Obligatorium. Auf Wunsch stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Formular mit den Vertragsbestimmungen zur Verfügung. Falls Sie durch Ihre Krankenkasse ausreichend versichert sind (Krankheit und Unfall), ist diese Deckung nicht notwendig.

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Krankenkassen
Bei den meisten Krankenkassen besteht heute die Möglichkeit, sich für Auslandaufenthalte unfall- und krankenseitig ausreichend zu versichern. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf Aufwendungen für Heilungskosten.

Definition: Unter Heilungskosten versteht man ambulante Arzt- und Arzneikosten/Apothekerkosten und Spitalbehandlungskosten (Rücktransportkosten in die Schweiz nur bei schweren Fällen).

Die Kosten für ärztliche Behandlung sind in andern Ländern – z.B. in Übersee – teilweise bedeutend höher als bei uns in der Schweiz. Es empfiehlt sich deshalb – falls Sie nicht schon ausreichend versichert sind – eine zeitlich beschränkte Zusatzversicherung mit ausreichender Auslanddeckung abzuschliessen. Diesen Versicherungsschutz erhalten Sie mit einem bescheidenen Prämienaufwand. Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Zentralstelle Ihrer Krankenkasse.

 

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Was tun bei Krankheit/
Unfall im Ausland

Bei ambulanter Behandlung
Arzt-, Arznei- und Apothekerkosten sind direkt zu bezahlen. Die Krankenkassen werden Ihnen die Kosten aufgrund der Rechnungsbelege rückvergüten.

Bei Spitalaufenthalten
Gewisse Spitäler verlangen Garantien, dass der Patient seine Behandlungskosten bezahlen kann (Kostengutsprache). Unter Umständen erhalten Sie einen entsprechenden Leistungsausweis von Ihrer Krankenkasse, den Sie der Spitalverwaltung abgeben können. Falls Sie diesen nicht erhalten, nehmen Sie Kontakt auf mit der Zentralverwaltung Ihrer Schweizerischen Krankenkasse. Diese wird in der Regel über eine Korrespondenzbank (von Ihnen anzugeben) eine entsprechende Kostengutsprache abgeben. Die Kostengutsprache wird dann der Spitalverwaltung zugestellt.

Hausratversicherung
Durch eine Hausratsversicherungspolice (Ihre eigene oder die der Eltern) ist in der Regel das gesamte hausrätliche Inventar gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden im Ausland betraglich (häufig bis Fr. 10'000.–) und zeitlich (häufig max. 1 Jahr) beschränkt versichert. Einfacher Diebstahl ist – falls eingeschlossen – in der Regel nur bis Fr. 2'000.– versichert (Polizeirapport notwendig). Bitte überprüfen Sie Ihre Hausratsversicherung. Falls der Versicherungsschutz ungenügend ist, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung. Diese gewährt Ihnen Schutz für Ihre persönlichen Effekten gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung (Fotoausrüstung). Einige Hausratsversicherungen bieten zudem eine kostengünstige Annullationsversicherung in Form einer Zusatzversicherung an.

Privathaftpflicht
Auch im Ausland können Sie unbeabsichtigt einer Drittperson Schaden (Personenschaden/Sachschaden) zufügen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt bei vorübergehendem Auslandaufenthalt dieses Risiko weltweit ab.

Annullationsversicherung
Bitte beachten Sie die ausführliche Information unter Versicherungen.

Autoversicherung
Sollten Sie für den Sprachaufenthalt (Europa) Ihr Motorfahrzeug mitnehmen, empfehlen wir Ihnen Folgendes:

• Gesetzlich sind Sie ausreichend haftpflichtversichert. Denken Sie aber auch an die Kasko-, Insassen- und Rechtsschutzversicherungsdeckung (evtl. auch Schutzbrief)

• Generell empfehlen wir Ihnen, eine grüne Karte mitzunehmen (grüne Karte = Ausweis über genügend Haftpflichtversicherungsschutz).

• Mitnahme eines europäischen Unfallprotokolles

Damit Ihr Auslandaufenthalt von negativen Überraschungen möglichst verschont bleibt, empfehlen wir Ihnen die Überprüfung Ihrer Versi
cherungsverhältnisse vor Ihrer Abreise.

Für Überseedestinationen: Internationaler Führerschein (bei MFK erhältlich) und Übersetzung des Fahrausweises (bei ACS und TCS erhältlich) nicht vergessen.

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